Rechtsprechung
BVerwG, 13.12.1976 - VI B 50.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Deckung der Weigerung zur Verrichtung von Lazarettdienst durch den Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.10.1976 - II A 156/76
- BVerwG, 13.12.1976 - VI B 50.76
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69
Relevanz eines Mangels an Bereitwilligkeit hinsichtlich eines Dienstes in einem …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1976 - 6 B 50.76
Allerdings bestehen Bedenken, ob sich die Erörterungen, mit denen das Verwaltungsgericht die Stellungnahme des Klägers zum Sanitätsdienst rechtlich, gewürdigt hat, mit den Grundsätzen des von der Beschwerde angeführten Urteils vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 - voll in Einklang befinden.Wie bereits in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 - ausgeführt, kann nur nicht "allein aus dem Mangel an Bereitwilligkeit, Dienst in einem Kriegslazarett zu leisten ... auf das Fehlen einer Gewissensentscheidung geschlossen werden", wohl aber aus anderen Gründen.
- BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 88.69
Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe und Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 13.12.1976 - 6 B 50.76
Die Weigerung, Lazarettdienst zu tun, wird von dem Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt (vgl. auch Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 88.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35]).
- BVerwG, 31.01.1978 - 6 B 35.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auch nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats wird die Weigerung, Lazarettdienst (Sanitätsdienst) zu leisten, von dem Schutz des Art. 4 Abs. 3 GG gedeckt (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 104]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 -). - BVerwG, 30.09.1987 - 6 C 49.85
Wehrpflichtiger - Kriegsdienstverweigerer - Krieg - Verwundete Soldaten - …
Wie der Senat nämlich - in Fortsetzung der einschlägigen Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - ) - in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, wird die Weigerung eines seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erstrebenden Wehrpflichtigen, Lazarettdienst zu tun, von dem Schutz der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gedeckt, wenn ihn der mittelbar der kriegerischen Gewalt förderliche Dienst als solcher unzumutbar seelisch belastet (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - ). - BVerwG, 26.03.1990 - 6 C 24.88
Annahme einer Gewissensentscheidung in objektiver Hinsicht - Einsatz von Waffen …
Zu der vom Kläger in erster Linie beantragten Entscheidung in der Sache selbst mit dem Ergebnis seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen sieht sich der Senat u.a. deshalb nicht in der Lage, weil nach seiner Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - ) die Behauptung, selbst als Sanitäter nicht in der Bundeswehr mitwirken zu können, die nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Gewissensentscheidung allein nicht zu begründen vermag.
- VG Koblenz, 07.03.2007 - 2 K 1442/06
Keine Entlassung aus dem Soldatenverhältnis für Stabsärztin
Insoweit vermag die bloße Behauptung, selbst als Sanitäter nicht in der Bundeswehr mitwirken zu können, die erforderliche Gewissensentscheidung nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1976 - VI B 50.76 -). - BVerwG, 19.04.1988 - 6 B 66.87
Zulassung der Revision wegen Abweichung des Urteils von den Entscheidungen des …
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil im Rahmen der Beurteilung der fehlenden Bereitschaft des Klägers, als Sanitäter bei der Bundeswehr Dienst zu leisten, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - ; zuletzt in dem nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - ) abweicht und auf dieser Abweichung beruht. - BVerwG, 22.10.1985 - 6 B 21.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der Bewertung der fehlenden Bereitschaft des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrenden Wehrpflichtigen, im Kriegsfall als anerkannter Kriegsdienstverweigerer verwundete Soldaten in einem Militärlazarett zu pflegen, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 88.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 35], Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 104], Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29] und Urteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 99.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 118]) abweicht und auf dieser Abweichung beruht. - BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
"Güterabwägung" als Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Danach wird die Weigerung zum Lazarettdienst (Sanitätsdienst) zwar von dem Schutz des Art. 4 Abs. 3 GG gedeckt (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 -[Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 104]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 -). - BVerwG, 12.01.1982 - 6 B 85.81
Anforderungen an die Gewissensentscheidung über die Entscheidung zur …
Auch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - (BVerwGE 49, 71) und von dem Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 6 B 50.76 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 104) weicht das angefochtene Urteil nicht ab. - VG Gera, 29.09.2021 - 1 K 2454/19
Recht der Kriegsdienstverweigerung
Das gilt sowohl dann, wenn der Wehrpflichtige befürchtet, als Sanitäter ausnahmsweise Waffen zur Verteidigung anwenden zu müssen, als auch selbst dann, wenn ihn der mittelbar der kriegerischen Gewalt förderliche Dienst als solcher unzumutbar seelisch belastet (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1976 - VI B 50.76 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 104).